Die gesellschaftliche Stellung des Clubs und dessen Mitglieder machen es, trotz der außerordentlich liberalen Grundhaltung, unabdingbar gewisse Regeln aufzustellen:

 

Der Club ist politisch und konfessionell neutral!

Regel Nr. 1:
Sicherheit ist das oberste Gebot! Die Gefährdung anderer Personen, fahrlässig oder absichtlich, zieht unweigerlich den Ausschluss des Mitgliedes aus dem Club (verbunden mit einer Meldung bzw. Anzeige an die zuständige Behörde) nach sich.

Regel Nr. 2:
Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen optimalen Ausbildungsstand, theoretisch, als auch praktisch zu erreichen, um im Umgang mit Waffen und Munition absolut sicher zu sein.

Regel Nr. 3:
Es werden ausschließlich legale, behördlich registrierte Waffen auf den Schießständen geschossen.

Regel Nr. 4:
Über alle Belange des Clubs, dessen Schießzeiten, Zusammenkünfte, Internas etc. ist aus Sicherheitsgründen absolutes Stillschweigen zu wahren.

Regel Nr. 5:
Jedes Clubmitglied verpflichtet sich, nur absolut integere Personen aus seinem Bekanntenkreis in den Club einzuladen, bzw. die Bürgschaft bei einem Clubbeitritt zu übernehmen. Der Bürge ist für seinen Gast bzw. für das von ihm empfohlene Neumitglied verantwortlich.

Regel Nr. 6:
Die Belange des Clubs werden von den Mitgliedern uneigennützig gefördert.

Regel Nr. 7:
Die Knüpfung von geschäftlichen und privaten Beziehungen und Verbindungen ist neben der satzungsgemäßen Beschäftigung mit Handfeuerwaffen, das oberste Ziel des ROD & GUN CLUB e.V.


Verstöße gegen diese Regeln werden als schädigendes Verhalten gewertet und ziehen unweigerlich den Ausschluss aus dem Club nach sich. Die gleichzeitig ausgehändigten Sicherheitsbestimmungen sowie Aufnahme- und Mitgliedsbedingungen sind Bestandteil der Regeln.